Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sensoren
1.1 Waren, Dienstleistungen und Angebote der SENSORE Electronic GmbH werden ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie der für die Produkte der SENSORE Electronic GmbH geltenden Lieferspezifikationen bereitgestellt. Sofern nicht anders vereinbart, gelten diese Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
1.2 Mit der Annahme von Waren oder Dienstleistungen der SENSORE Electronic GmbH wird davon ausgegangen, dass der Kunde diesen Bedingungen zugestimmt hat.
1.3 Ergänzungen oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie von der SENSORE Electronic GmbH schriftlich bestätigt werden.
2.1 Angebote der SENSORE Electronic GmbH bedürfen der Bestätigung und sind unverbindlich. Bestellungen des Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn die SENSORE Electronic GmbH eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt hat. Ergänzungen und Änderungen des Textes von Verträgen und Nebenabreden sind nur rechtswirksam, wenn sie von der SENSORE Electronic GmbH schriftlich bestätigt werden.
2.2 Skizzen, Zeichnungen, Abmessungen, Gewichte oder sonstige Spezifikationen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Zeichnungen, Maßangaben und Projektbeschreibungen sind urheberrechtlich durch die SENSORE Electronic GmbH geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der SENSORE Electronic GmbH nicht kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Alle diese Unterlagen sind auf Verlangen unverzüglich an die SENSORE Electronic GmbH zurückzugeben, es sei denn, sie werden im Zusammenhang mit weiteren Bestellungen bei der SENSORE Electronic GmbH benötigt.
2.3 Der Kunde verspricht feierlich, dass kein Know-how über Verarbeitungstechnologien, von dem er aufgrund seiner Geschäftsbeziehungen mit der SENSORE Electronic GmbH Kenntnis erlangen könnte, anschließend vom eigenen Unternehmen des Kunden für eigene Zwecke genutzt und vom Kunden an Dritte weitergegeben wird. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist der Kunde verpflichtet, jeweils eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 Euro zu zahlen.
3.1 Von der SENSORE Electronic GmbH angegebene Termine und Fristen sind als unverbindlich zu verstehen, sofern nicht ausdrĂĽcklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2 Die Lieferfrist beginnt spätestens zu dem folgenden Zeitpunkt:
> Datum der Auftragsbestätigung,
> Datum und Erfüllung aller technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen, die vom Kunden zu erfüllen sind,
> Datum, an dem die SENSORE Electronic GmbH eine vom Kunden vor der Lieferung zu leistende Anzahlung oder eine andere Form der Sicherheit erhält.
3.3 Die SENSORE Electronic GmbH ist berechtigt, jederzeit Teillieferungen und Teilleistungen zu erbringen und diese entsprechend in Rechnung zu stellen. Die tatsächlich gelieferten Mengen können von der bestellten Menge um maximal +5 % abweichen, wobei der in Rechnung zu stellende Preis der für die bestellte Menge vereinbarte Preis ist. Die SENSORE Electronic GmbH haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung von Waren und Dienstleistungen, auch wenn verbindliche Lieferfristen und -termine vereinbart wurden, wenn die Ursache der Verzögerung höhere Gewalt oder das Eintreten von Ereignissen ist, die es der SENSORE Electronic GmbH extrem erschweren oder sogar unmöglich machen, ihre Lieferverpflichtungen zu erfüllen – z. B. unvorhersehbare Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Arbeitskräftemangel, Nichtverfügbarkeit von Transportmitteln, behördliche Vorschriften usw., die die SENSORE Electronic GmbH, ihre Lieferanten oder deren Lieferanten direkt betreffen. Unter diesen Umständen ist SENSORE Electronic GmbH berechtigt, die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen für die Dauer der Krise zuzüglich einer angemessenen Vorlaufzeit zu verzögern, oder alternativ ist SENSORE Electronic GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sollte die Krisensituation länger als 3 Monate andauern, ist der Kunde berechtigt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist an die SENSORE Electronic GmbH vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurückzutreten.
3.4 Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die zu liefernde Ware das Lager der SENSORE Electronic GmbH am oder vor dem vereinbarten Termin verlässt oder wenn der Kunde am oder vor dem Termin über die Lieferbereitschaft informiert wird.
3.5 Soweit gesetzlich zulässig, sind Ansprüche wegen Lieferverzögerungen ausgeschlossen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
4.1 Die Lieferbedingungen sind frei Frachtführer (FCA, INCOTERMS 2000) ohne weitere Vereinbarung. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur übergeben wurde oder die Sendung das Vertriebslager verlässt.
4.2 Wird der Versand ohne Verschulden der SENSORE Electronic GmbH verzögert oder verhindert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Wurde die Lieferung der Ware auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens ein Jahr nach dem Bestelldatum als abgerufen.
5.1 Die gültigen Preise sind die von der SENSORE Electronic GmbH auf der Auftragsbestätigung angegebenen Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für alle zusätzlich gelieferten Waren und Dienstleistungen werden separate Rechnungen versandt. Alle Preise verstehen sich ab Werk ohne Verpackung. Sofern nicht anders vereinbart, wird die Nettozahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Die SENSORE Electronic GmbH ist berechtigt, alle eingegangenen Zahlungen auf die ältesten offenen Forderungen anzurechnen, ungeachtet anders lautender Anweisungen des Kunden. Wenn der Kunde bereits Kosten und Zinsen schuldet, ist die SENSORE Electronic GmbH berechtigt, jede Zahlung zunächst zur Begleichung dieser Kosten, dann der Zinsen zu verwenden und nur den verbleibenden Restbetrag auf die Zahlung für die Bestellung selbst anzurechnen.
5.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist die SENSORE Electronic GmbH nur für einen Zeitraum von 30 Tagen an die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise gebunden.
5.3 Zahlungen erfolgen durch kostenlose Überweisung in der vereinbarten Währung auf das Bankkonto der SENSORE Electronic GmbH. Abzüge, die nicht vereinbart wurden, sind nicht zulässig. Wechsel und Schecks werden nur auf Rechnung der Zahlung akzeptiert. Der Kunde trägt alle Kosten und Gebühren, die mit deren Einlösung verbunden sind. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die SENSORE Electronic GmbH freien Zugang zu dem betreffenden Betrag hat. Bei Zahlung per Scheck gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck unwiderruflich eingelöst wurde.
5.4 Ungeachtet etwaiger Einreden wegen Mängeln oder des Bestehens von Gegenansprüchen ist der Kunde nur mit ausdrücklicher Zustimmung der SENSORE Electronic GmbH oder bei bereits gerichtlich bestätigten Ansprüchen zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen berechtigt.
5.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die SENSORE Electronic GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des von Geschäftsbanken für Kontokorrentkredite berechneten Zinssatzes, in jedem Fall jedoch in Höhe eines Zinssatzes, der mindestens 5 % über dem von der EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK (EZB) veröffentlichten Basiszinssatz liegt, zu berechnen. Die SENSORE Electronic GmbH behält sich das Recht vor, weitere Kosten geltend zu machen, die durch die verspätete Zahlung entstehen.
5.6 Für den Fall, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere wenn ein Scheck nicht gedeckt ist, der Kunde Zahlungen aussetzt oder der SENSORE Electronic GmbH andere Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden aufkommen lassen, ist die SENSORE Electronic GmbH berechtigt, die sofortige Begleichung aller ausstehenden Rechnungen zu verlangen – auch in Fällen, in denen zuvor Ratenzahlungen akzeptiert wurden – und für zukünftige Bestellungen eine Vorauszahlung oder eine gleichwertige Sicherheit zu verlangen.
6.1 Bis zur Begleichung aller offenen Forderungen ist die SENSORE Electronic GmbH jederzeit berechtigt, vom Kunden Sicherheiten als Voraussetzung für die Erfüllung gegenwärtiger oder zukünftiger Bestellungen zu verlangen. Die SENSORE Electronic GmbH gibt nach eigenem Ermessen Sicherheiten zurück, solange der Wert der noch einbehaltenen Sicherheiten mehr als 20 % über dem Wert der Forderungen liegt.
6.2 Bereits gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der SENSORE Electronic GmbH (= bedingter Verkauf). Die Weiterverarbeitung oder Umwandlung von Waren, die vom Kunden bedingt verkauft wurden, gilt stets als im Auftrag der SENSORE Electronic GmbH als Hersteller durchgeführt, ohne dass der SENSORE Electronic GmbH dadurch weitere Verpflichtungen entstehen.
6.3. Zum Zeitpunkt der Bestellung von Waren in Fällen, in denen die Eigentumsrechte der SENSORE Electronic GmbH nach der Weiterverarbeitung oder Umwandlung dieser Waren verdeckt werden, gilt als stillschweiglich vereinbart, dass die SENSORE Electronic GmbH anteiliges Miteigentum an dem Fertigprodukt hat, in das die genannten Waren eingebaut sind. Der Kunde ist für die unentgeltliche Verwahrung des so im Miteigentum stehenden Produkts gegenüber der SENSORE Electronic GmbH verantwortlich. Sofern er mit Zahlungen an die SENSORE Electronic GmbH nicht in Verzug ist, ist der Kunde im normalen Geschäftsverlauf berechtigt, die ihm von der SENSORE Electronic GmbH bedingt verkaufte Ware zu verarbeiten und zu veräußern. Dem Kunden ist es jedoch nicht gestattet, bedingt verkaufte Waren zu verpfänden oder als Sicherheit zu hinterlegen. Vorsorglich tritt der Kunde unverzüglich alle Forderungen, die er gegenüber Dritten hat, weil er die bedingt verkaufte Ware veräußert hat, sei es durch Weiterverkauf oder aufgrund eines anderen Rechtsgeschäfts, in vollem Umfang an die SENSORE Electronic GmbH ab. Die SENSORE Electronic GmbH ermächtigt den Kunden vorläufig, Zahlungen für die so abgetretenen Forderungen im Namen der SENSORE Electronic GmbH, jedoch unter dem eigenen Namen des Kunden, einzuziehen. Auf Verlangen der SENSORE Electronic GmbH hat der Kunde der SENSORE Electronic GmbH den Namen seines Schuldners und den Wert der ausstehenden Forderung mitzuteilen und dem Schuldner mitzuteilen, dass die Forderung an die SENSORE Electronic GmbH abgetreten wurde.
6.4 Sollten Dritte versuchen, bedingt verkaufte Waren pfänden zu lassen, muss der Kunde auf die Eigentumsrechte der SENSORE Electronic GmbH hinweisen und die SENSORE Electronic GmbH unverzüglich informieren. Der Kunde haftet für die in solchen Fällen entstehenden Kosten und Schäden.
6.5 Bei Vertragsverletzung durch den Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist die SENSORE Electronic GmbH berechtigt, die Rückgabe der bedingt verkauften Ware auf Kosten des Kunden zu verlangen oder gegebenenfalls zu verlangen, dass der Kunde sein eigenes Recht, die Rückgabe der Ware von einem Dritten zu verlangen, an die SENSORE Electronic GmbH abtritt. Weder die Rückgabe der Ware an die SENSORE Electronic GmbH noch eine Beschlagnahme der Ware durch die SENSORE Electronic GmbH bedeuten einen Rücktritt vom Vertrag. Darüber hinaus bleibt das Recht der SENSORE Electronic GmbH auf Schadensersatz von solchen Handlungen unberührt.
7.1 Wenn die gelieferte Ware mangelhaft ist, nicht die garantierten Eigenschaften aufweist oder aufgrund von Herstellungs- oder Materialfehlern vor Ablauf der Garantiezeit fehlerhaft wird, wird die SENSORE Electronic GmbH entweder die betreffende Ware ersetzen oder die Mängel beheben, d. h. je nachdem, welche Vorgehensweise die SENSORE Electronic GmbH für die zweckmäßigere hält, und unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche, die der Kunde im Rahmen der Garantie geltend machen kann, insbesondere unter Ausschluss jeglicher Haftung für Folgeschäden, die dem Kunden entstehen. Sollte sich die SENSORE Electronic GmbH für die Behebung anstatt für den Ersatz mangelhafter Waren entscheiden, sind wiederholte Versuche zur Behebung der Mängel zulässig.
7.2 Die Garantiezeit beträgt 6 Monate und beginnt mit der Lieferung an den Kunden.
7.3 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Lieferung auf mögliche Mängel zu untersuchen und SENSORE Electronic GmbH innerhalb von 14 Tagen nach dem Lieferdatum eine genaue Beschreibung etwaiger Mängel oder Schäden zu übermitteln. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass die Lieferung als einwandfrei angenommen wurde. Später entdeckte Mängel, die innerhalb der ersten 14 Tage vernünftigerweise nicht hätten festgestellt werden können, sind der SENSORE Electronic GmbH unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu melden, wobei die Meldung eine genaue Beschreibung des Mangels enthalten sollte. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass die Lieferung als einwandfrei angenommen wurde. Bis zur Prüfung durch die SENSORE Electronic GmbH sind fehlerhafte Lieferungen in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Fehlers befanden. Waren, die Anlass zur Reklamation geben, dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der SENSORE Electronic GmbH zurückgesandt werden. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen führt dazu, dass alle Ansprüche wegen fehlerhafter oder unvollständiger Lieferung ausgeschlossen sind.
7.4 Sollte die SENSORE Electronic GmbH die mangelhafte Ware nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern oder ersetzen, ist der Kunde berechtigt, eine Preisminderung oder die Stornierung des Verkaufs zu verlangen, je nachdem, was fĂĽr ihn vorteilhafter ist.
7.5 In Fällen, in denen die SENSORE Electronic GmbH ein Produkt auf der Grundlage von Produktionsdaten, Zeichnungen, Modellen oder anderen vom Kunden bereitgestellten Spezifikationen herstellt, haftet die SENSORE Electronic GmbH nur für die spezifikationsgetreue Herstellung des Produkts, nicht aber für die Eignung dieses Produkts für die vom Kunden beabsichtigten Anwendungen. In solchen Fällen besteht für die SENSORE Electronic GmbH unter keinen Umständen eine Verpflichtung, die Richtigkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen zu überprüfen.
7.6 Insbesondere ausgeschlossen von der Garantie sind alle Mängel, die auf eine nicht von der SENSORE Electronic GmbH überwachte Anordnung und/oder Montage, auf vom Kunden bereitgestellte unzureichende Einrichtungen, auf die Belastung von Elementen über die von der SENSORE Electronic GmbH angegebene zulässige Tragfähigkeit hinaus, auf unsachgemäße oder falsche Handhabung und auf die Verwendung ungeeigneter Maschinenmaterialien durch den Kunden zurückzuführen sind. Gleiches gilt für Mängel, die auf vom Kunden bereitgestellte Materialien zurückzuführen sind. Ebenso besteht kein Garantieanspruch für Schäden, die auf das Handeln Dritter, atmosphärische Entladungen, zu hohe Spannungen, chemische Einflüsse oder die natürliche Abnutzung von Verschleißteilen zurückzuführen sind. Die Garantie erlischt, wenn von der SENSORE Electronic GmbH gelieferte Artikel vom Kunden selbst oder von einem nicht ausdrücklich von der SENSORE Electronic GmbH autorisierten Auftragnehmer ohne vorherige schriftliche Genehmigung der SENSORE Electronic GmbH verändert oder repariert werden.
8.1 Schadensersatzansprüche gegen die SENSORE Electronic GmbH oder einen ihrer Bevollmächtigten werden nicht anerkannt, es sei denn, es kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
8.2 Die SENSORE Electronic GmbH ist nur in den Fällen verpflichtet, den Kunden im Rahmen der Bestimmungen der vorstehenden Ziffer 8.1 über die Verwendung ihrer Produkte zu informieren und zu beraten, in denen eine besondere Vergütung für solche Dienstleistungen vereinbart wurde.
9.1. Tritt der Kunde aus Gründen, die die SENSORE Electronic GmbH nicht zu vertreten hat, vom Vertrag zurück, so ist diese berechtigt, einen Betrag in Höhe von 50 % des Nettowertes der Bestellung als Pauschalentschädigung zu verlangen. Gleiches gilt für den Fall, dass die SENSORE Electronic GmbH aus Gründen, die auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind, vom Vertrag zurücktritt.
10.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus dem Vertrag ergeben, ist das zuständige Gericht im Gerichtsbezirk des Bezirksgerichts Wien-Innenstadt. Die SENSORE Electronic GmbH behält sich das Recht vor, Ansprüche auch über das für den Sitz des Kunden zuständige Gericht geltend zu machen.
10.2 Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht. Es wird hiermit vereinbart, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf unter keinen Umständen Anwendung findet.
10.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser vorliegenden Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte der Text dieses Vertrags einen zu regelnden Punkt auslassen, vereinbaren die Vertragsparteien, geeignete Bestimmungen einzufügen, die den ursprünglichen Geschäftszweck der unwirksamen oder ausgelassenen Punkte so weit wie möglich erfüllen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.